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   VG Darmstadt, 05.03.2015 - 3 L 242/15.DA   

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https://dejure.org/2015,3820
VG Darmstadt, 05.03.2015 - 3 L 242/15.DA (https://dejure.org/2015,3820)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 05.03.2015 - 3 L 242/15.DA (https://dejure.org/2015,3820)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 05. März 2015 - 3 L 242/15.DA (https://dejure.org/2015,3820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sonntagsöffnung am 22.03.2015 anlässlich der Automobilausstellung in Weiterstadt auf einen kleineren räumlichen Geltungsbereich beschränkt

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Sonntagsöffnung am 22. März 2015 anlässlich der Automobilausstellung in Weiterstadt auf einen kleineren räumlichen Geltungsbereich beschränkt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Darmstadt, 13.06.2013 - 3 K 472/13

    Rechtmäßigkeit einer Ausnahmeregelung zum Offenhalten von Verkaufsstellen am

    Auszug aus VG Darmstadt, 05.03.2015 - 3 L 242/15
    Das Gericht verweist insoweit auf seine Entscheidungen in vorangegangenen Verfahren, die gleichgelagerte Sachverhalte betreffen (VG Darmstadt, Beschluss vom 04.11.2013, 3 L 12/13.DA; Urteil vom 13.06.2013, 3 K 472/13.DA, juris sowie Beschluss vom 27.03.2014, 3 L 515/14.DA).

    Wie die Kammer in ihrem Urteil vom 13.06.2013 - 3 K 472/13.DA - (VG Darmstadt a.a.O.) dargelegt hat, ist das Leitbild des gesetzlichen Regelungsmodells des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes die kleine Gemeinde.

  • VG Darmstadt, 27.03.2014 - 3 L 515/14

    Feiertagsgesetz

    Auszug aus VG Darmstadt, 05.03.2015 - 3 L 242/15
    Das Gericht verweist insoweit auf seine Entscheidungen in vorangegangenen Verfahren, die gleichgelagerte Sachverhalte betreffen (VG Darmstadt, Beschluss vom 04.11.2013, 3 L 12/13.DA; Urteil vom 13.06.2013, 3 K 472/13.DA, juris sowie Beschluss vom 27.03.2014, 3 L 515/14.DA).

    Wie die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 27.03.2014 - 3 L 515/14.DA - dargelegt hat, handelt es sich bei der Weiterstädter Automobilausstellung, die in diesem Jahr zum 14. Mal stattfindet, um eine "ähnliche Veranstaltung" im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 HLöG.

  • VGH Hessen, 15.05.2014 - 8 A 2205/13

    Keine sonntägliche Ladenöffnung ohne hinreichenden Anlass

    Auszug aus VG Darmstadt, 05.03.2015 - 3 L 242/15
    Der in diesen Entscheidungen dargelegten Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts hat sich auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof angeschlossen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 03.04.2014 - 8 B 6902/14 -, juris; Urteil vom 15.05.2014 - 8 A 2205/13 -, juris).
  • VG Darmstadt, 04.01.2013 - 3 L 12/13

    Eilantrag von ver.di gegen den verkaufsoffenen Sonntag in Weiterstadt abgelehnt

    Auszug aus VG Darmstadt, 05.03.2015 - 3 L 242/15
    Das Gericht verweist insoweit auf seine Entscheidungen in vorangegangenen Verfahren, die gleichgelagerte Sachverhalte betreffen (VG Darmstadt, Beschluss vom 04.11.2013, 3 L 12/13.DA; Urteil vom 13.06.2013, 3 K 472/13.DA, juris sowie Beschluss vom 27.03.2014, 3 L 515/14.DA).
  • VG Darmstadt, 15.03.2017 - 3 L 1080/17

    Räumlicher Geltungsbereich einer Ladenöffnung am Sonntag

    Dies kann nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die bisherige Rechtsprechungspraxis der erkennenden Kammer entspricht (s. nur Beschl. v. 05.03.2015 - 3 L 242/15.DA - und v. 23.04.2015, a.a.O.), in der Regel nur dann angenommen werden, wenn die Ladenöffnung auf das Umfeld des Marktes begrenzt wird.

    Unter Berücksichtigung der genannten jüngsten Rechtsprechung des BVerwG und des Hess. VGH (vgl. auch Hess. VGH, Beschl. v. 21.10.2016 - 8 B 2618/16 -, juris, und Beschl. v. 04.05.2016 - 8 B 1249/16 -, juris) hält die Kammer dieselbe rechtliche Bewertung wie bereits bei der Weiterstädter Automobilausstellung im Jahre 2014 für gerechtfertigt (Beschl. v. 27.03.2014, a.a.O.; a. A. Hess. VGH Beschl. v. 03.04.2014 - 8 B 602/14 - und Beschl. v. 17.03.2015 - 8 B 461/15 - für die Rechtmäßigkeit der Ladenöffnung im gesamten räumlichen Geltungsbereich; nur zum Teil einschränkend Beschl. v. 05.03.2015 - 3 L 242/15.DA -, in welchem die Freigabe der Straßen "Im Rödling" und "Max-Planck-Straße als zulässig erachtet wurde; alle juris).

  • VG Darmstadt, 18.04.2016 - 3 L 540/16

    Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - "16. Weiterstädter Spargel- und

    Dies kann nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die bisherige Rechtsprechungspraxis der erkennenden Kammer entspricht (s. nur Beschl. v. 05.03.2015 - 3 L 242/15.DA - und v. 23.04.2015, a.a.O.), in der Regel nur dann angenommen werden, wenn die Ladenöffnung auf das Umfeld des Marktes begrenzt wird.
  • VGH Hessen, 17.03.2015 - 8 B 461/15

    Sonntagsöffnung am 22. März 2015 zur Automobilausstellung in Weiterstadt ist

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 5. März 2015 - 3 L 242/15.DA - mit Ausnahme der Festsetzung des Streitwerts abgeändert.
  • VG Darmstadt, 04.10.2016 - 3 L 2061/16

    Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - Weiterstädter Gesundheitsmesse

    Dies kann nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die bisherige Rechtsprechungspraxis der erkennenden Kammer entspricht (s. nur Beschl. v. 05.03.2015 -3 L 242/15.DA- und v. 23.04.2015, a.a.O.), in der Regel nur dann angenommen werden, wenn die Ladenöffnung auf das Umfeld des Marktes begrenzt wird.
  • VG Darmstadt, 23.04.2015 - 3 L 541/15

    Sonntagsöffnung

    Allein die wirtschaftlichen Interessen der Gewerbetreibenden, die mehrere Kilometer vom Veranstaltungsort entfernt ihre Verkaufsstätten betreiben, sind grundsätzlich nicht geeignet, eine derartige räumliche Ausdehnung des Geltungsbereichs der Sonntagsöffnung zu rechtfertigen (VG Darmstadt, Beschl. v. 05.03.2015 - 3 L 242/15.DA -).
  • VG Darmstadt, 02.06.2016 - 3 L 1195/16

    Unzulässigkeit einer Ladenöffnung am Sonntag - Kinderfest Neu-Isenburg

    Dies kann nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die bisherige Rechtsprechungspraxis der erkennenden Kammer entspricht (s. nur Beschl. v. 05.03.2015 - 3 L 242/15.DA - und v. 23.04.2015, a.a.O.), in der Regel nur dann angenommen werden, wenn die Ladenöffnung auf das Umfeld des Marktes begrenzt wird.
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